Stand dieser Erklärung
Diese Erklärung gilt für die Website www.rundeeins.de und beschreibt den Stand vom September 2026. Sie wird fortgeschrieben, wenn sich am Stand etwas ändert – nicht nach Kalender.
Sie ist freiwillig. Rundeeins ist keine öffentliche Stelle und betreibt keinen Shop; die Pflichten aus der BITV 2.0 und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz treffen dieses Angebot nach unserer Einschätzung nicht. Der Grund für die Seite ist ein anderer: Barrierefreiheit wird hier bei jeder Änderung gemessen, und was gemessen wird, kann man auch veröffentlichen.
Woran wir uns messen
Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA. Das ist derselbe Maßstab, den die BITV 2.0 für öffentliche Stellen vorgibt. Einzelne Punkte erfüllen wir strenger als nötig, andere nicht – beides steht unten.
Der Anspruch ist nicht „fehlerfrei". Er ist: jede Abweichung ist bekannt, begründet und aufgeschrieben.
Was umgesetzt ist
- Kontrast wird gerechnet, nicht geschätzt. Jeder Textton des Systems ist gegen die dunkelste helle Fläche gerechnet, auf der er vorkommt – nicht gegen Weiß. Fließtext und Metazeilen halten damit überall mindestens 4,5:1, große Schrift mindestens 3:1. Wo ein Ton der Designvorlage das nicht hielt, wurde er nachgerechnet und ersetzt.
- Keine Transparenz als Kontrastmittel. Farben stehen als feste Werte im System. Eine Deckkraft über einem Bild hellt auch den Text darüber auf; Bilder bekommen deshalb einen Verlauf mit festen Farbstopps, keine Schleier.
- Eine Überschrift pro Ebene, eine
h1pro Seite. Die Ebene ist im Code ein eigener Wert, die Größe kommt aus Typoklassen – eineh3darf größer aussehen als eineh2, ohne die Gliederung zu verbiegen. - Mehrteilige Überschriften lesen sich als ein Satz.Wo eine Zeile aus mehreren Blöcken besteht, steht das Trennzeichen im Text und nicht im Layout – sonst liest ein Vorleser „Kampfsport in BerlinBerlin".
- Bedienelemente sind mindestens 24 × 24 Pixel groß(WCAG 2.5.8), die meisten deutlich größer: Knöpfe 44 px, Zeilen im Menü 44 px.
- Formularfelder stehen auf 16 px.Darunter zoomt iOS Safari beim Antippen in das Feld hinein und die Seite springt. Die Untergrenze steht im Reset, nicht in jeder Seite einzeln.
- Der sichtbare Text steht im zugänglichen Namen(WCAG 2.5.3). Wechselt die Beschriftung eines Knopfes – etwa auf „Kopiert" –, wechselt der Name mit.
- Was fehlt, bekommt keine Zelle. Leere Angaben werden nicht mit „—" gefüllt: ein Platzhalter ist Text, den ein Vorleser mitliest, ohne etwas zu sagen.
- Zoom und Textvergrößerung. Die Seite ist bis 400 % Zoom ohne waagerechtes Scrollen bedienbar; Schriftgrößen sind relativ angegeben und folgen der Einstellung des Browsers.
- Sprache ausgezeichnet. Die Seiten tragen
lang="de"; davon hängt auch ab, dass der Browser lange Wörter korrekt trennt.
Tastatur und Fokus
Die gesamte Seite ist mit der Tastatur bedienbar. Als erstes Element jeder Seite steht ein Sprunglink „Zum Inhalt springen"; er wird sichtbar, sobald er den Fokus bekommt.
- Der Fokus ist immer sichtbar: 2 px in der Signalfarbe mit 3 px Abstand, damit der Ring bei runden Elementen nicht auf der Kante aufliegt.
- Die Hauptnavigation öffnet ihre Flächen über den Fokus, nicht nur über die Maus. Escape schließt sie.
- Das Menü auf dem Telefon ist ein natives Aufklappelement: Zustand, Tastatur und Ansage bringt der Browser mit. Solange es geschlossen ist, ist kein Link darin erreichbar – weder mit der Tabtaste noch für einen Vorleser.
- Dialoge nutzen das native
<dialog>: Fokusfalle, Escape und Ansage als Dialog kommen vom Browser. - Vorschlagslisten in Suchfeldern folgen dem Combobox-Muster: der Fokus bleibt im Feld, der markierte Treffer wird angesagt. Enter ohne Auswahl öffnet die volle Suchseite.
- Waagerecht scrollende Bereiche – breite Tabellen in Magazinbeiträgen – sind selbst fokussierbar, damit sie nicht nur mit der Maus zu bewegen sind.
- Ausgegraute Elemente bleiben erreichbar: ein Filter ohne Treffer trägt
aria-disabledstattdisabled, damit die Zahl daneben lesbar bleibt.
Ohne JavaScript
JavaScript ist auf dieser Seite Zugabe, keine Voraussetzung. Ohne Skript bleibt jede Seite lesbar und jeder Weg begehbar:
- Die vollständige Terminliste steht im HTML, nicht im Skript.
- Das Menü auf dem Telefon öffnet und schließt ohne eine Zeile Skript.
- Such- und Filterformulare sind echte Formulare; die Schnellzugriffe sind Absendeknöpfe mit eigenem Wert.
- Wo etwas ohne Skript nicht funktionieren kann – der Rundentimer, die Merkliste, der Dialog zum Ergänzen von Angaben –, ist das Bedienelement im Markup ausgeblendet und wird erst vom Skript freigeschaltet. Ein Knopf, der nichts tut, ist schlimmer als kein Knopf; wo es einen anderen Weg gibt, steht er da (etwa der Mailweg statt des Dialogs).
Bewegung und Ton
Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren" eingestellt hat, bekommt keine: Übergänge und Animationen laufen dann auf eine Millisekunde, und das weiche Scrollen ist aus. Es gibt keine Inhalte, die sich von selbst bewegen, kein automatisches Weiterblättern und nichts, was blinkt.
Der Rundentimer gibt Signaltöne. Sie lassen sich in den Einstellungen abschalten, und der Stand steht zusätzlich als Zahl im Bild – der Ton ist nie die einzige Auskunft.
Wie geprüft wird
Geprüft wird bei jeder Änderung und gegen den gebautenStand, nicht gegen den Entwurf im Kopf. Dazu gehören:
- Kontrast je Element, Pseudoelemente eingerechnet, über alle Seitentypen bei 375, 1024 und 1440 Pixel Fensterbreite.
- Überlauf – der Seite und einzelner Elemente aus ihrem Kasten heraus. Beides fällt in einer Kontrastmessung nicht auf.
- Eine
h1je Seite, kleinste Schrift, Größe der Formularfelder. - Alle internen Verweise gegen den gebauten Stand; ein toter Link bricht den Build ab.
Eine automatische Prüfung ersetzt keinen Menschen, und sie sieht manches nicht (siehe unten). Ein Audit durch eine unabhängige Prüfstelle hat nicht stattgefunden; diese Erklärung beruht auf Selbstbewertung.
Was noch im Weg steht
Bekannt und unerledigt – wenn Sie etwas finden, das hier fehlt, schreiben Sie uns.
- Die Marker auf den Karten sind kleiner als 24 Pixel.Jeder Punkt hat eine unsichtbare Trefferfläche, die mit der Kartengröße skaliert – in einer großen Karte rund 22, in der kleinen Deutschlandkarte der Städteübersicht nur rund 10 Pixel. Der Weg über die Tastatur und über die Städteliste darunter führt zum selben Ziel.
- Der Name eines Kartenmarkers ist für Sehende an CSS gebunden. Er erscheint als Fläche beim Überfahren oder im Fokus. Vorleser bekommen ihn unabhängig davon über den zugänglichen Namen; ohne Stylesheet fehlt er im Bild.
- Inaktive Bedienelemente halten 4,5:1 nicht.Ausgegraute Filter und Buchstaben ohne Eintrag im Glossar stehen bei rund 3:1. WCAG 1.4.3 nimmt inaktive Elemente aus – wir nennen es trotzdem, weil „ausgenommen" nicht „gut lesbar" heißt.
- Die automatische Messung sieht Hintergrundmuster nicht. Sie liest die Hintergrundfarbe. Der Kontrast auf dem Käfignetz der dunklen Flächen ist deshalb gerechnet, nicht gemessen: bei 3 % Deckung hält die Signalfarbe dort 4,58:1, Weiß deutlich mehr.
- Englische Fachbegriffe sind nicht ausgezeichnet.„Fight Card", „Main Event", „Fight Night" stehen ohne eigene Sprachauszeichnung im deutschen Text (WCAG 3.1.2). Eine Sprachauszeichnung in eingedeutschten Fachbegriffen bringt Sprachausgaben oft mehr durcheinander als sie hilft; wir sehen es uns weiter an.
- Zwei Atome sitzen minimal versetzt. Knöpfe und Chips schneiden ihre Zeilenbox nicht auf die Versalhöhe, weil das in Flexboxen nicht wirkt. Sichtbar ist das nur im direkten Vergleich.
- Es gibt keine Hilfe in einfacher Sprache und keine Gebärdensprache. Beides ist nicht gebaut.
Rechtlicher Rahmen
Die BITV 2.0 verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes; Rundeeins ist keine. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Verbraucherdienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Dieses Angebot schließt keine Verträge mit Besucherinnen und Besuchern, führt keine Konten und verkauft nichts – Tickets werden beim Veranstalter gekauft. Nach unserer Einschätzung greift das BFSG hier deshalb nicht; eine rechtliche Bewertung ist das nicht.
Entsprechend gibt es keine zuständige Durchsetzungsstelle und kein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG für dieses Angebot. Der Weg zu uns steht dafür offen, und wir nehmen ihn ernst.
Etwas gefunden?
Wenn Ihnen etwas begegnet, das sich nicht bedienen oder nicht lesen lässt: info@rundeeins.de. Hilfreich, aber nicht nötig sind die Adresse der Seite, das Gerät oder der Browser und – falls verwendet – das Hilfsmittel.
Wir antworten, sobald es geht. Eine feste Frist sagen wir nicht zu: Rundeeins wird von einer Person betrieben, und eine Zusage, die nicht hält, wäre schlechter als keine.
Anschrift und Verantwortlicher stehen im Impressum.